Fuchs Travel GmbH
Herliszelgstrasse 3
CH-8590 Romanshorn
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AGB

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen Fuchs-Travel GmbH,

Herliszelgstrasse 3, CH - 8590 Romanshorn

 

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für ein Fuchs-Travel Reisearrangement entschieden haben.

 

1. Was diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln

1.1 Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechstbeziehung zwischen Ihnen und Fuchs Travel für von Fuchs Travel veranstaltete Reisearrangements oder andere von Fuchs Travel angebotene Leistungen.

1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung. Bei allen Fuchs Travel vermittelten "Nur Flug" Arrangements, insbesonders z.B. Pex/Apex od. sonstige Flugleistungen mit Spezialbedingungen. Hier gelten jeweils die gültigen Vertragsbedingungen der entsprechenden Airlines od. Brokerfirmen. Werden Ihnen durch Fuchs Travel als Buchungsstelle andere Reisen anderer Reiseveranstalter vermittelt, so gelten deren Bestimmungen. Bei zusammengesetzten Arran-gements (Anteile von Fuchs Travel + Anteile von anderen Veranstaltern) gelten immer beide Bedingungen. Bei vermittelten Leistungen anderer Veranstalter ist Fuchs Travel lediglich Vermittler und kann sich auf deren Bestimmungen berufen.

2. Wie wird der Vertrag zwischen Ihnen und der Fuchs Travel abgeschlossen.

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und der Fuchs Travel kommt mit der vorbehaltslosen Annahme Ihrer schriftlichen , telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an, werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und die Fuchs Travel wirksam.

2.2 Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus dem Prospekt/Preisliste (genaue Bezeichnung mit Jahrzahl oder aus Webseiten-Angeboten. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung in der Preisliste erwähnt ist, pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 5

3.2 Anzahlung

Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung bei der Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten:

Fr. 400.-pro Person für alle Reisen in Europa, in den Mittelmeerraum

Fr. 800.-bei Reisen nach Übersee.

Bei sehr teueren Reisen ab einem Personenpreis von mehr als 5000.-werden mindestens 25% Anzahlung einverlangt.

Erhält die Buchungsstelle die Anzahlung nicht fristgerecht, kann Fuchs Travel die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten gemäss Ziff. 4.2f geltend machen.

3.3 Restzahlung

Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat spätestens 4 Wochen vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolg die Zahlung nicht fristgerecht, kann Fuchs Travel die Reiseleistungen verweigern und die Annullationskosten nach Ziffer 4.2f geltend machen.

Sofern nicht anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Reisepreis ausgehändigt oder zugestellt. Normalerweise ca. 10-14 Tage vor Reiseantritt.

3.4 Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

3.5  Buchungsgebühren; Auslagen bei kurzfristigen Buchungen

Falls Sie ein "Nur Landarrangement" (ohne Hin- und/oder Rücktransport ab Schweiz) buchen, erheben wir eine Buchungsgebühr von Fr. 60.-p. Person, maximal Fr. 120.-pro Auftrag; die gleiche Regelung gilt für "Nur Hotelbuchungen" bis zu drei Nächten. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein, anfällige Telefon- Telex oder E-Mailkosten werden in Rechnung ge-stellt.

3.6. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweiz. Reisebüro-Verbandes erheben kann.

4. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullation)

4.1 Allgemeines

Wenn Sie die Reise absagen (Annullation) oder eine Aenderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich od. durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle unverzüglich zurückzugeben.

Eintrittskarten für Turniere, Messen, Konzerte und Veranstaltungen werden unabhängig vom Datum der Reise-absage, der Reiseänderungen oder Umbuchung vollumfänglich in Rechnung gestellt.

4.2  Bearbeitungsgebühr

Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person Fr. 60.- , pro Auftrag max.

Fr. 120.-als Bearbeitungsgebühr erhoben. (s. auch Ziffer 4.3)

Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullationskostenversicherung ge-deckt.

4.3. Annullationskosten

Sagen Sie Reise weniger als 46 Tage vor Reisebeginn ab, wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff 4.2) folgende Annullationskosten erhoben:

45-30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises

29-16 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises

15-08 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises

07-00 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises. Gleiches gilt bei Nichterscheinen

Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullationsbedingungen und Fristen be-stehen. Abweichende Fristen werden in der Buchungsbestätigung vermerkt.

Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

4.4. Annullierungskostenversicherung

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben oder diese in Ihrem Arrangement inbegriffen ist. Die Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen Versicherungspolice.

4.5 Ersatzreisender

Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reise-erfordernissen (Gesundheit, Reiterfahrung usw. zu genügen und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen udgl. Keine Umbuchung oder nur bis einem bestimmten Zeitpunkt (der von den untenstehenden Fristen abweichen kann) vorgenommen werden.

Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel zulässig:

a) bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn

b) bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumspflicht bis zwei Tage vor Reisebeginn (Tag des Reisebeginnes nicht eingerechnet)

c) bei Reisen nach Übersee und in Länder mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrer Buchungsstelle und auf-grund unserer organisatorischen Möglichkeiten (Zeitdauer für die Einholung der Visa, Neuaustellung von Reisedokumenten usw.)

Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises.

Fuchs-Travel orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann; eine Prüfung ist unter anderem bei Reisen mit besonderen Reiseerfordernissen notwendig (in der Hochsaison kann die Prüfung einige Tage in Anspruch nehmen.)

Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullation (Ziffer 4.2 und 4.3)

5. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

5.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

Fuchs Travel behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus:

a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);

b) neu eingeführten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren usw.

c) Wechselkursänderungen oder

d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.b. Mehrwertsteuer) ergeben

e) nicht erreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl ergeben

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben werden. Ausnahme ist Ab-schnitt e. Hier wird ein neuer Reisepreis offeriert. Bei Nichtakzeptieren können Sie spesenlos annullieren.

Fuchs-Travel wird die Preiserhöhung bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern die Preiser-höhung mehr als 15 % beträgt, stehen Ihnen unter Ziffer 5.4 genannte Rechte zu.

5.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn.

Fuchs-Travel behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelner vereinbarter Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Fuchs Travel bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Fuchs-Travel orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änder-ungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

5.4  Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis sich erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden.

Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Än-derung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung über 15 %, so haben Sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen

b) Sie können binnen 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;

c) oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise billiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rück-erstattet. Sollte die Ersatzreise teurer sein, ist der neu vereinbarte Preis zu bezahlen .

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder den Änderungen einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).

6. Reiseabsage durch Fuchs Travel

6.1 Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen

Fuchs Travel ist berechtigt, die Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berichtigten Anlass geben. In diesem Falle zahlt Fuchs Travel Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullationskosten gemäss 4.2 f und weitere Schadenersatzforderungen.

Bei Jagdreiten in Irland und England, wie bei Teilnahmen an Springkonkurrenzen kann erst an Ort und Stelle aufgrund eines Proberittes mit dem Leiter des Reitstalles entschieden werden, ob Sie am betreffenden Programm teilnehmen können. Der Leiter des Reitstalles entscheidet in eigener Kompetenz und endgültig. Sollten Sie nicht zum gebuchten Programm zugelassen werden, haben Sie die Möglichkeit, am normalen laufenden Programm des betreffenden Reitstalles zu partizipieren. In diesem Falle kann eine Teil-Rückerstattung erfolgen. Annullieren Sie die Reise, werden Ihnen nur die nicht bezogenen und der Fuchs Travel nicht belasteten Leistungen rückvergütet.

6.2 Mindesteilnehmerzahl

Für alle von Fuchs Travel angebotenen Reisen gilt eine Mindesteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Reiseausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindesteilnehmerzahl, so kann Fuchs Travel die Reise bis 15 Tage vor dem festgelegten Reisetermin absagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4, weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Bei unseren Spezialreisen, wie Turnierbesuchsreisen, Kurse, Gestütsreisen usw. kann die Fuchs Travel die Reise bis spätestens 10 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

6.3 Höhere Gewalt, Streiks, Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen oder behördliche Massnahmen können Fuchs Travel veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Falle orientiert Sie Fuchs Travel so rasch wie möglich.

Wird die Reise abgesagt, ist Fuchs Travel bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an der Ersatzreise teil, wird der bereits bezahlte Reisepreis an die Ersatzreise angerechnet, eine anfällige Preis-differenz wird Ihnen zurückerstattet oder nachbelastet.

Nehmen Sie an der Ersatzreise nicht teil, wird Ihnen der einbezahlte Reisepreis unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. (zum formellen Vorgehen siehe Ziffer 5.4)

6.4. Reiseabsage aus anderen Gründen durch die Fuchs Travel

Fuchs Travel ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie so rasch wie möglich informiert. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 5.4

6.5 Umtriebsentschädigung

Wenn die Reise infolge Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl (Ziffer 6.2) oder aus anderen Gründen (Ziffer 6.4) abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen, zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von Fr. 60.-pro Auftrag. Bei gewissen Spezialprogrammen wie Theater und Konzertreisen, Sportreisen, Vereins- und Verbandsreisen, in Ihrem Auftrag ad hoc zusammengestellte Gruppenreisen und Messereisen kann keine Umtriebsentschädigung bezahlt werden.

6.6 Sonderregelung für Turnierbesuchsreisen, Kurse, Gestütsreisen (Pferdereise-Sektor)

Bei unseren Spezialreisen wie Turnierbesuchsreisen, Kurse, Gestütsreisen usw. können in der Regel keine Er-satzreisen angeboten werden. Die Fuchs Travel ist jedoch bemüht, Ihnen eine Individualreise anzubieten. Das neue Programm und der neue Preis (in diesem Falle müssen Preiserhöhungen an Sie weitergegeben werden) werden Ihnen so rasch wie möglich bekannt gegeben. Wollen Sie den Vorschlag der Individual-Besuchsreise nicht annehmen , können Sie vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle bezahlt Fuchs Travel den bereits eingezahlten Reisepreis zurück. Bei diesen Reisen kann Ihnen keine Umtriebsentschädigung ausgerichtet werden. Weitere Forderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Ihre Verpflichtungen bei der Teilnahme an Reitferien

Die Teilnahme an Reitferien bringt auch Verpflichtungen des Teilnehmers mit sich.

Als Teilnehmer haben Sie den Reitferien-Fragebogen ausgefüllt an die Fuchs Travel zurückzusenden, damit die Fuchs Travel Ihre Ferien optimal planen kann. Die im Fragebogen erhaltenen Fragen sind vollständig und wahr-heitsgetreu zu beantworten. Sollte besondere körperliche Eigenschaften vorliegen, sind diese auch mitzuteilen. Der Fragebogen ist Vertragsbestandteil.

Während der Ausritte empfiehlt die Fuchs Travel dringend das Tragen eines Reithelmes und einer angemessenen Reitbekleidung (Stiefel) Zusätzliche Verhaltensregeln werden Ihnen am Reitferienziel bekannt gegeben, sollte dies unterlassen werden, fragen Sie bitte danach. Diese Verhaltensregeln bilden Bestandteil des Vertrages. Sollten Sie bei geführten Ritten feststellen, dass Sie sich überfordert fühlen, ist es Ihre Pflicht, dies dem Reitführer mitzuteilen (und unter Umständen selbst für Abhilfe sorgen) Bei nicht geführten Ausritten sind Sie selber für sich und das Pferd verantwortlich.

Die Fuchs Travel weist ausdrücklich auf die Haftungsbestimmungen von Ziffer 11 hin.

8. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

8.1 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Fuchs Travel eine anfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen.

8.2 Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalles von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind, ab, wird Ihnen die Fuchs Travel Reiseleitung, die örtliche Fuchs Travel Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Fuchs Travel vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatz-forderungen richten sich nach Ziffer 11

9. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie aus irgend einem Grunde die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie der Fuchs Travel nicht belastet werden.

In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nachstehenden Person) wird Ihnen die Fuchs Travel Reiseleitung, die örtliche Fuchs Travel Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

Beachten Sie in diesem Zusammenhange auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekostenversicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres darüber erfahren Sie bei Ihrer Buchungsstelle.

10. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben

10.1 Beanstandungen und Abhilfeverlangen

Entspricht die Reise nicht den vertraglichen Vereinbarungen oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Fuchs Travel Reiseleitung, der örtlichen Fuchs Travel Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich über diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

10.2 Die Reiseleitung, die örtliche Fuchs Travel Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nichterfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, der örtlichen Fuchs Travel Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, die örtliche Fuchs Travel Vertretung oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

10.3 Selbstabhilfe

Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von Fuchs Travel ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 10.1 und 10.2) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 11

10.4 WieSie Ihre Forderung gegenüber Fuchs Travel geltend machen

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Fuchs Travel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich bei Fuchs Travel unter-breiten. Ihre Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Fuchs Travel Vertretung oder des Leistungsträgers beizulegen.

11. Haftung von Fuchs Travel

11.1 Allgemeines

Fuchs Travel vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachten Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit die Fuchs Travel Reiseleitung, die örtliche Fuchs Travel Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 11.2.4

11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

11.2.1 Internationale Abkommen

Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann die Fuchs Travel auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen eben dieser Abkommen.

Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schiffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr)

11.2.2 Haftungsausschlüsse

Fuchs Travel haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrage auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.

c) Auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Fuchs Travel, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen der abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Fuchs Travel ausgeschlossen.

11.2.3 Personenschäden, Unfälle oder Erkrankungen

Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Fuchs Travel, sofern die Schäden durch Fuchs Travel oder seine Dienstleistungsanbieter verschuldet sind.

Vorbehalten gelten internationale Abkommen (Ziff 11.2.1) und nachfolgende Ziffer 11.3 (Reitferien, Jagdreiten, Springkonkurrenzen usw.

11.2.4 Sach- und Vermögensschäden

Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Fuchs Travel auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfährlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen und nachfolgende Ziffer 11.3 (Reitferien, Jagdreiten, Springkonkurrenzen usw.)

11.3. Reitferien, Jagdreiten, Springkonkurrenzen

Nehmen Sie an Reitferien teil, so setzen Sie sich zwangsläufig erhöhter Unfallgefahr aus. Die Fuchs Travel als Pferdereisespezialist versucht diese Unfallgefahr auf ein Minimum zu reduzieren und ist dabei auf Ihre Mithilfe angewiesen. Der Reitferien-Fragebogen hilft uns dabei, und deshalb soll er wahrheitsgetreu ausgefüllt werden.

Wir empfehlen Ihnen das Tragen eines Reithelmes; dieser ist an den meisten Reitferienzielen obligatorisch. An Ihrer Reitferiendestination werden Sie über die lokalen Reitregeln orientiert, diese bilden integrierenden Bestandteil des Vertages zwischen Ihnen und Fuchs Travel. Befolgen Sie diese Regeln nicht oder missachten Sie Weisungen des Reiferienbetriebes, oder des Führers haftet die Fuchs Travel weder für Personen, Sach- und Ver-mögensschäden. Die Fuchs Travel haftet für die Handlungen und Unterlassungen des Reitferienbetriebes und dessen Angestellten nur, wenn diese den Schaden grobfahrlässig und absichtlich herbeigeführt haben.

Jagdreiten in Irland, England oder anderen Destinationen, Teilnahme an Springkonkurrenzen sind besondere Veranstaltungen, die erheblich erhöhte Unfallgefahr in sich bergen. Der Reitferienhof wird Ihre Eignung vor der Teilnahme an solchen Veranstaltungen prüfen uns Sie instruieren. Gleichwohl lehnt die Fuchs Travel jegliche Haftung für Unfälle anlässlich solchen Veranstaltungen ab. Zusätzlich werden Sie an Ort und Stelle vor der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung eine Enthaftungserklärung unterschreiben müssen.

11.4 Veranstaltungen während der Reise

Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogrammes können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution.)

Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von Fuchs Travel veranstaltete Veranstaltungen oder Ausflüge gelten die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Fuchs Travel ist aber nicht Ihr Vertragspartner und Sie können sich nicht auf diese all-gemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunter-

Nehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung oder die örtliche Fuchs-Travel Vertretung diese lediglich ver-mittelt hat.

12. Versicherungen

Die Haftung der Reise, Transport und Luftfahrtsunternehmen ist beschränkt. Fuchs Travel empfiehlt Ihnen des-halb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherungen, Annullierungskosten Versicherung, Reiseunfall- und Reisekranken-Versicherungen, Extra Rückreisekosten-Versicherung usw.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie in genügendem Umfange gegen Unfälle versichert sind, insbesondere ob Reit-unfälle durch Ihre Unfallversicherung abgedeckt werden. Dies gilt insbesonders bei der Teilnahme an Jagdreiten und Springkonkurrenzen.

13 Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

13.1. Bei der Reiseausschreibung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei Ihrer Buchungsstelle oder beim betreffenden Konsulat über die für Sie geltenden Bestimmungen.

Die meisten Fuchs-Reiseziele kennen für Schweizer Bürger keine Visapflicht, aber gleichwohl gibt es Aus-nahmen. Für diese Fälle bietet Fuchs Travel einen Visa-Einholungs-Service an. Die Visakosten und ent-sprechenden Bearbeitungsgebühren werden Ihnen separat in Rechnung gestellt.Es gelten die Preisempfehlungen des schweiz. Reisebüroverbandes, resp. des Ostschweizerischen Reisebüroverbandes.

13.2. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullationsbestimmungen.

13.3. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften ver-antwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

13.4. Fuchs Travel macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Fuchs Travel ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren und anderer Einführen hin.

14. Rückbestätigung von Flugscheinen

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die allfällige Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die not-wendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Ver-lust des Transportanspruches führen., allfällige Mehrkosten gingen zu Ihren Lasten.

15 Ombudsmann

15.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reise-gewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und der Fuchs Travel oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

15.2. Die Adresse des Ombudsmann lautet:

Ombudsmann des schweiz. Reisebüroverbandes

Postfach 383, 8034 Zürich / mail@srv.ch

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Fuchs Travel ist schweizerisches Recht anwendbar.

16.2 Für Klagen gegen Fuchs AG wird der ausschliessliche Gerichtsstand Romanshorn/Arbon/Schweiz vereinbart.

gültig für Reisen ab 10/2000

 

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Mehr zu unseren Reitferien finden Sie in unserer Rubrik

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